Allgemeine Geschäftsbedingungen der Steinberg GmbH gegenüber Händlern
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Kunde im Sinn dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die für Kaufleute geltenden besonderen Vorschriften dieser Bedingungen gelten auch für juristische Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht im Verhältnis zu Verbrauchern.
§ 1 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Vertragsinhalt und Lieferumfang
1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung oder ein etwaig individuell ausgehandelter Vertrag maßgebend. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, es sei denn, dass eine bestimmte Versandart vereinbart ist. Hierbei sind wir berechtigt, solche Leistungen gemäß unserer Preisregelung in §6 Ziff.4 abzurechnen. 2. Wir behalten uns vor Änderungen in der Ausführung des Leistungsgegenstands durchzuführen, soweit Leistungsdaten des Vertragsgegenstands im Ganzen dadurch nicht wesentlich verändert werden und dies dem Kunden zumutbar ist. Von wesentlichen Änderungen der Ausführung von Lieferungen werden wir den Kunden vorab informieren.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise in EURO, jedoch ausschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verpackung wird Eigentum des Kunden. Die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer und die Kosten einer unter Umständen vom Kunden gesondert gewünschten Transportversicherung berechnen wir zuzüglich. Bei Export trägt die Transportkosten, etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben ebenfalls der Kunde. Auch anfallende Kosten der Montage oder Aufstellung hat der Kunde selbst zu tragen. 2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein Anspruch auf Skonto besteht nicht. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.
§ 4 Vermögensverschlechterung
Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, so sind wir berechtigt, vor Ausführung unserer Lieferungen oder Leistungen angemessene Sicherheit oder Vorkasse zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Begehren nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; dem Kunden stehen keine Schadensersatzansprüche zu. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Weigerung des Kunden oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen auszuführen.
§ 5 Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 6 Liefermodalitäten
1. Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Haben wir die Lieferzeit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich zugesagt, so beginnt die Lieferfrist erst nach Klärung aller Einzelheiten für die Ausführung des Auftrags. 2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 3. Lieferungen und Leistungen erfolgen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, innerhalb Deutschland ab 250 € Netto-Rechnungswarenwert (nach Rabatten, exklusive Mehrwertsteuer) frei Haus Kunde, für Export ab Lager. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands unter 500 € Netto-Rechnungswarenwert entsteht eine Auftragspauschale in Höhe von 6,90 Euro zzgl. MwSt. je Auftrag.
§ 7 Höhere Gewalt
Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerung, soweit diese durch Höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften-, Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten trotz eines von uns geschlossenen kongruentem Deckungsgeschäftes) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessene Auslauffrist. Soweit unserem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Rücksendungen
Von uns vertragsgemäß gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Erklären wir uns nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall hierzu bereit, wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 25% des Warenwertes zuzüglich MwSt. erhoben. Notwendige Aufarbeitungskosten werden separat berechnet. Die Transport-Gefahr und die Transportkosten trägt der Kunde.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der fär etwaige Nebenleistungen vereinbarten Entgelte das Eigentum an dem Liefergegenstand vor. Die Liefergegenstände bleiben darüber hinaus unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der jeweiligen Geschäftsverbindung gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten. 2. Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden werden wir Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mit verwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware von uns. 3. Der Kunde tritt vorab aus Gründen der Sicherung alle ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich aushändigen. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs oder im Falle des Antrags des lnsolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden die gelieferte Ware sofort wieder in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme oder Verpfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Die uns durch die Zurücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. 4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 10 Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Waren der vereinbarten Beschaffenheit und in Ermangelung einer solchen Vereinbarung der üblichen Beschaffenheit entsprechen. Für Mängel des Liefergegenstandes haften wir wie folgt: 1. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl Mängel des Liefergegenstandes entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Hat der Kunde nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine weitere Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder zwei Ersatzlieferungen fehl, kann der Kunde vom Vertrag sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen die Rechte aus § 437 Ziff. 2+3 BGB geltend machen. 2. Die Liefergegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung vom Kunden oder dem von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf unser Verlangen ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges. 3. Die Gewährleistung wird nur bei fachgerechter Montage durch einen Sanitärinstallations-Fachbetrieb gewährt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile (z.B. Kartuschen, Ventiloberteile, Umsteller, Luftsprudler) sowie Schäden durch nicht fachgerechte Montage, unsachgemäße Behandlung und Pflege. 4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der Lieferung des Vertragsgegenstandes.
§ 11 Haftungsausschluss
Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 11 eingeschränkt. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängel, die seine Funktionstüchtigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die unserem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal unseres Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen können. Mitte/bare Schäden und Folgeschäden, die Folgen von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Im Falle eines schuldhaften Verzuges unsererseits mit unserer Lieferung ist der dem Kunden zustehende Schadensersatzanspruch als Folge der uns zurechenbaren und von uns zu vertretenden Pflichtverletzung auf maximal 2 % des Nettokaufpreises beschränkt. Dies gilt nicht, soweit der Verzug auf Vorsatz oder grobem Verschulden, insbesondere einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Die Einschränkungen diese § 11 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale wie Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig sind und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 12 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht - auch bei Teillieferungen - spätestens mit deren Übergabe an den Käufer, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. 2. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunde über.
§ 13 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, soweit nichts anderes bestimmt ist. Ist unser Kunde Kaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden nach unserer Wahl entweder Düsseldorf oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht. Soweit der Vertrag oder unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.